Unternehmensberatung – Interim Management – Personalberatung
Unsere Vision
Wir schaffen Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen unserer Kernkompetenzen, auf externe Unterstützung zugreifen zu können und so den Erfolg für Ihr und für unser Unternehmen langfristig zu sichern. Diesen Service bieten wir in folgenden Bereichen an:
Unternehmensberatung
Wir schaffen Mehrwert für unsere Kunden. Qualifizierte und umfassende Beratung durch Situationsanalyse, Zielformulierung, Aufwands-kalkulation und Implementierung.
Interim Management
Der kurzfristige Ausfall von Führungskräften führt Unternehmen an ihre Grenzen. Erfahrene Interim Manager unterstützen Sie bei der Lösung dieser Herausforderungen.
Personalberatung
Professionelle Personalberatung im Bereich unserer Kernkompetenzen, dem Rechnungs-wesen und Controlling, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen unserer Mandanten.
Unsere Kernkompetenzen
Projekte
- All
- Budget Planung
- Cash Flow
- Forderungsmanagement
- Kostenrechnung
Über uns
- Integer
- Kompetent
- Loyal und vertraulich
Unsere Grundsätze
Integer
Wir handeln verantwortungsbewusst entsprechend unseren Maßstäben und Wertevorstellungen. Dieses beziehen wir insbesondere auf den Umgang mit dem Menschen. Transparenz und Nachhaltigkeit schaffen einen klaren Mehrwert für das Unternehmen.
Kompetent
Eigenverantwortliches Handeln und soziale Verantwortung verbunden mit einer über viele Berufsjahre gesammelten fachlichen und methodischen Kompetenz.
Loyal und vertraulich
Wir arbeiten unabhängig, loyal und vertraulich. Die Interessen unserer Mandanten stehen im Vordergrund unserer Arbeit. Ihr Erfolg ist unsere Motivation.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und testen Sie uns!
AKTUELLES
Änderungen des IFRS 16 (Leasingverhältnisse)
IFRS bilanzierende Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2019 die als Leasing-verhältnisse qualifizierten Verträge in der Bilanz ausweisen. Sowohl das Nutzungsrecht, als auch die anteilige Verbindlichkeit sind zu bilanzieren. Die Bewertung der Schuld hat grundsätzlich zum Barwert zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit < ein Jahr) sowie Leasingverhältnisse mit geringem Wert.
Erstmalige Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
IFRS 15 regelt die Erlösrealisation aus Kundenverträgen und ersetzt IAS 11 und IAS 18 sowie die entsprechenden Interpretationen. Verträge mit Kunden dürfen grundsätzlich nur bilanziert werden, wenn sie den Kriterien eines 5 Stufenmodells entsprechen. Dieses kann zu wesentlichen Veränderungen bzgl. der Höhe und des Zeitpunktes der Umsatzrealisation kommen.
Geänderte Umsatzdefinition gem. § 277 Abs. 3 HGB
Durch Einführung des BilRUG ist die Pflicht zum gesonderten Ausweis der „außerordentlichen Erträge und Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entfallen. Diese sind stattdessen im Anhang auszuweisen (§ 285 Nr. 31 HGB). Erträge aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ auszuweisen.