Jahresabschluss

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bildet die finanzielle Situation des Unternehmens ab und dient den Stakeholdern (u.a. Eigentümern, Banken, Lieferanten und Kunden) als Informationsquelle über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften sind, abhängig von der Rechtsform und der Unternehmensgröße, entsprechend den Vorschriften des HGB grundsätzlich verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich neben den Jahresabschlüssen nach HGB auch Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.
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Unsere Kompetenzen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Hierbei bieten wir Ihnen
Unterstützung in den Bereichen:

  • – Erstellung von Jahresabschlüssen
  • – Erstellung von Konzernabschlüssen
  • – Erstellung des Anhangs
  • – Hilfestellung bei personellen Engpässen
  • Jahresabschlüsse nach HGB

    Jahresabschlüsse nach HGB dienen in erster Linie dem Gläubigerschutz. Insbesondere das im § 252 Abs. 1 HGB kodifizierte Vorsichtsprinzip sowie das daraus resultierende Realisations- und Imparitätsprinzip bringen dieses zum Ausdruck.

  • Konzernabschlüsse

    In einem Konzernabschluss werden die einzelnen Konzernunternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und die Transaktionen und Geschäftsvorfälle innerhalb des Konzerns
    eliminiert. Hierdurch wird die Aussagefähigkeit des Abschlusses erhöht.

  • Jahresabschlüsse nach IFRS

    Jahresabschlüsse nach IFRS sind Abschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen und dienen der internationalen Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen,
    unabhängig von nationalen Regelungen.

  • Umstellung von HGB auf IFRS

    Die Umstellung auf IFRS betrifft die gesamte Organisation des Unternehmens. Eine Umstellung von HGB auf IFRS kann i.d.R. nicht durch einfache Abschluss-buchungen erfolgen. Die Komplexität der Umstellung wird häufig unterschätzt.

Unser Service

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Jahres-, Quartals- oder Monatsabschlüssen sowohl in leitender Funktion, als auch bei der Übernahme von speziellen Aufgabengebieten und übernehmen für Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Jahres-, Quartals- oder Monatsabschlüssen sowohl in leitender Funktion, als auch bei der Übernahme von speziellen Aufgabengebieten und übernehmen für Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten.

Vor Ihnen liegen unternehmerische Herausforderungen oder zukunftsorientierte Entscheidungen für die Sie In-House keine entsprechenden Ressourcen frei oder verfügbar haben. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung und unseren Kompetenzen insbesondere im Finanz- und Rechnungswesen.

Nutzen Sie unsere Expertise um qualifizierte Entscheidungen zu treffen oder entsprechende Prozesse im Unternehmen zu entwickeln bzw. zu installieren. .

Der kurzfristige Ausfall von Führungskräften führt Unternehmen an ihre Grenzen. Erfahrene Interim Manager unterstützen sie bei der Lösung dieser Herausforderungen.

Nutzen Sie unsere Kompetenzen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesen unterschiedliche Aufgaben zu lösen. Treten Personalengpässe auf, sollen Unternehmen veräußert werden oder besteht aus anderen Gründen die Notwendigkeit kurzfristig leitende Positionen im Unternehmen zu besetzen, werden wir Ihnen mit unseren erfahrenen Interim Managern gerne helfen.

Professionelle Personalberatung im Bereich unserer Kernkompetenzen, dem Rechnungswesen und Controlling, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen unserer Mandanten.