IFRS bilanzierende Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2019 die als Leasing-verhältnisse qualifizierten Verträge in der Bilanz ausweisen. Sowohl das Nutzungsrecht, als auch die anteilige Verbindlichkeit sind zu bilanzieren. Die Bewertung der Schuld hat grundsätzlich zum Barwert zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit < ein Jahr) sowie Leasingverhältnisse mit geringem Wert.